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Klinik für Geriatrie und Neurogeriatrie

Chefarztsekretärin
Sabine Höpper

Tel. 0208 309-2604
Fax: 0208 309-3124

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Geriatrische Institutsambulanz

Die Geriatrische Institutsambulanz (GIA) ist eine Ergänzung zur geriatrischen Versorgung durch die Hausärztin oder den Hausarzt. Die GIA unterstützt bei der Behandlung geriatrischer Patientinnen und Patienten, die durch ihre Multimorbidität einen dringenden Bedarf an einer erweiterten Diagnostik und Therapie haben, jedoch aufgrund der Art und der Komplexität ihrer Krankheitsverläufe und der derzeitigen Versorgungsstruktur nur eingeschränkt ambulant versorgt werden können. Die GIA zeigt dezidiert weitere ambulante Diagnostik- und Therapieoptionen (wie Bildgebung, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Medikation, usw.) auf.

Wie kann ich mich in der GIA untersuchen lassen?
Sie benötigen hierzu eine Überweisung Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes. Zudem muss die Hausärztin oder der Hausarzt ein erstes sogenanntes geriatrisches Basis-Assessment durchführen. Danach folgt eine telefonische Vorabklärung zwischen der zuweisenden Hausärztin oder dem zuweisenden Hausarzt und der Ärztin oder dem Arzt der GIA. Die GIA übernimmt dann eine weitere Untersuchung und Beurteilung der Patientinnen und Patienten Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dann zusammen mit einer Therapieempfehlung an die Hausärztin oder den Hausarzt zurückgegeben, die auf dieser Basis eine entsprechende Therapie einleiten oder genehmigen.

Leistungsspektrum
Die spezialisierte geriatrische Versorgung umfasst die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung, geriatrischer Assessment-Verfahren und einer Beurteilung durch eine Therapeutin oder einen Therapeuten aus den Bereichen Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie. Die Assessments selbst werden durch spezialisierte geriatrische Funktionsassistentinnen durchgeführt und dann durch die Geriaterin oder den Geriater ausgewertet. Anhand dieser Testergebnisse und Untersuchungen wird ein schriftlicher Behandlungsplan für die überweisende Ärztin oder den überweisenden Arzt erstellt. 

Die Assessments (Testverfahren) werden in folgenden Bereichen durchgeführt:

  • Mobilität
  • Selbst-Hilfefähigkeit
  • (Aktivitäten des täglichen Lebens)
  • Gedächtnisleistung
  • Emotion
  • Ernährung
  • Soziale Situation
  • Schmerz
  • Kontinenz

Eine weiterer Schwerpunkt der GIA ist die Überprüfung der bestehenden Medikation auf Wechselwirkungen hinsichtlich der Aufnahme, Abbau und Interaktionen mit auch frei verkäuflichen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln.

Fahrtkostenregelung
Für Patientinnen und Patienten, die auf einen Fahrdienst angewiesen sind, kann die Krankentransportrichtlinie angewendet werden. Die Fahrt zur einer Versorgung in einer Geriatrischen Institutsambulanz (GIA) nach § 118a SGB V ist mit einer ambulanten Behandlung im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 der Krankentransport-Richtlinie gleichzusetzen. 

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