Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im§6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherstellen muss, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. HIer finden Sie unseren Ansprechpartner gemäß §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).