Seit mehreren Jahren befinden wir uns in einer Pandemie. Leider müssen wir im Krankenhaus aufgrund dieser Situation unsere Schutzmaßnahmen und Regelungen für Patientinnen und Patienten sowie für unsere Besucherinnen und Besucher fortlaufend überprüfen und anpassen. Hier finden Sie alle geltenden aktuellen Regelungen.
Patientinnen und Patienten mit Covid-19-Symptomen
Patientinnen und Patienten, die aufgrund eines Covid-19-Verdachts – zum Beispiel mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atemnot oder mit positivem Testergebnis – in unser Haus kommen, melden sich bitte beim dem Betreten des Krankenhausesan direkt an der Information. Sie werden dann von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter in einen speziellen Wartebereich geleitet.
Notfallpatientinnen und -patienten benötigen KEINEN Test, wenn sie ins Krankenhaus kommen. Dies gilt für Patientinnen und Patienten, die für einen Notfall die Zentrale Notaufnahme, den Kreißsaal, die Gynäkologische Ambulanz oder die Augenklinik aufsuchen. Sie werden vor Ort getestet.
Ambulante Patientinnen und Patienten, die zu einem Termin beispielsweise in einer Sprechstunde in einer Fachabteilung oder ins Aufnahme- und Sprechstundenzentrum kommen, brauchen keinen Testnachweis. Bitte kommen Sie aber, wenn möglich, ohne Begleitperson zu Ihrem Termin.
Elektiv, also geplant aufgenommene Patientinnen und Patienten werden bereits vor der Aufnahme getestet (PCR-Test). Außerdem finden während des Aufenthalts regelmäßige Testungen auf den Stationen statt. Alle Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Aufnahmegespräch.
Hier finden Sie zusammengefasst Fragen und Antworten zum Thema Schwangerschaft und Corona. Da aufgrund der aktuellen Situation keine Kreißsaalführungen vor Ort stattfinden können, gibt es die Führung nun online. Sie finden sie hier.
Aktuell sind unser Café in der Eingangshalle und die Cafeteria für Patientinnen und Patienten sowie deren Besuchsperson geöffnet.
Herzlich willkommen sind alle Personen, die einen negativen Schnell- oder PCR-Test von einer anerkannten Teststelle (nicht älter als 24 Stunden) zum Besuch mitbringen. Dies gilt auch für Geimpfte und Genesene. Auf den Seiten der Stadt Mülheim gibt es eine Liste der Testzentren für kostenlose Corona-Schnelltests. Besuchspersonen müssen sich an der Information im Foyer registrieren. Hier wird das negative Testergebnis überprüft.
Hier finden Sie den Selbstauskunftsbogen für den kostenlosen Bürgertest.
Es gilt eine Maskenpflicht im gesamten Krankenhaus, das gilt auch für die Patientenzimmer. Bitte tragen Sie die gesamte Zeit einen medizinischen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2-Maske ohne Ventil.
Im Patientenzimmer darf nicht mehr als eine Besuchsperson gleichzeitig sein. Bitte weichen Sie ggf. auf den Patientengarten aus.
Beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses müssen die Hände desinfiziert werden. Bitte halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
Sonderbesuchsregelungen
Ausnahmen von den Besuchszeiten gelten für Besuche bei Schwerstkranken, Palliativpatientinnen und -patienten und Kindern. Diese Ausnahmen müssen vorab mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.
Auch für den Kreißsaal gilt eine Ausnahmeregelung: Unter der Geburt darf eine Person die werdende Mutter begleiten.
Bei einer geplanten Geburt gilt:
Bei plötzlich auftretendem Geburtsbeginn gilt: