Sie umfasst:
Die Hebamme steht der Frau in den ersten Wochen nach der Geburt zur Seite. Sie überwacht und begleitet die körperlichen und seelischen Veränderungen, die Rückbildungs- und Abheilungsvorgänge, unterstützt das Stillen und hilft, Schwierigkeiten zu beheben. Sie beobachtet die Entwicklung des Neugeborenen, unter anderem sein Verhalten, die Abheilung des Nabels und sie gibt Hilfestellung bei der Babypflege. Nach der Geburt hat jede Frau bis zum Ende der Stillzeit bzw. bis zum ersten Geburtstag des Kindesn Anspruch auf Hebammenhilfe.
Sie können sich direkt an eine Hebamme wenden. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse. Wenn Sie Interesse an einer Hebammenbetreuung haben und gerne Kontakt aufnehmen möchten, wählen Sie eine Hebamme von unserer Hebammenliste aus und rufen Sie diese unter der angegebenen Telefonnummer an.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Schwangerschaft alles Gute, eine schöne Geburt und mit Ihrem neuen Familienmitglied ein glückliches Wochenbett!