Medizinproduktesicherheit
Die aktuelle Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) besagt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.
Ansprechpartner

Beauftragter für Medizinprodukte- sicherheit
Christian Hülsken
Tel.: 0208 309-2190
Fax: 0208 309-2005
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Unser Ansprechpartner gemäß §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV).
Die gesetzliche Regelung tritt ab dem 1. Januar 2017 in Kraft.